Neuer Seco-Bericht zeigt: Personenfreizügigkeit weiterhin wichtig für Schweizer Arbeitsmarkt
Rechtskonservativen Kreisen ist die Personenfreizügigkeit schon lange ein Dorn im Auge. Ihr geben sie unter anderem die Schuld für die hohe Zuwanderung, überfüllte Züge und Lohndumping. Die Autoren der Kündigungsinitiative behaupten sogar, das Abkommen bringe massenhaft Arbeitslose in unser Land. Diese Behauptungen sind aus der Luft gegriffen, wie der 16. Observatoriumsbericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zeigt. Er hat die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt im Detail untersucht und ist heute publiziert worden.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Die Nettozuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum bleibt weiterhin tief. Im Vergleich zum Jahr 2018 ging sie sogar leicht zurück.
- Die Erwerbsbeteiligung erreicht bei Zuwanderern aus dem EU-/EFTA-Raum einen Höchststand: 87,7 Prozent sind erwerbstätig.
- Trotz der hohen Erwerbsbeteiligung gibt es keine Anzeichen für eine Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften durch Zuwanderer aus der EU. Die Arbeitslosenquote der Schweizerinnen und Schweizer war in den letzten Jahren tief und ist 2019 weiter zurückgegangen.
- Es gibt keine Hinweise auf einen Lohndruck durch die Zuwanderung. Die Nominallöhne sind seit der Einführung der Personenfreizügigkeit durchschnittlich um 1,2 Prozent pro Jahr gestiegen.
- Zugewanderte aus der EU/EFTA tragen zur Arbeitsmarktflexibilität bei. Vor allem für Unternehmen mit saisonal schwankenden Aufträgen stellen sie ein wichtiges Arbeitskräftepotenzial dar, das im Inland nicht vorhanden ist.
- Die Mehrheit der Familienangehörigen, die im Rahmen des Familiennachzugs mit der Personenfreizügigkeit in die Schweiz kommen, erzielen ein eigenes Einkommen. Sie sind somit besser im Arbeitsmarkt integriert als Drittstaatsangehörige.
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Kündigungsinitiative setzt Vorteile der Personenfreizügigkeit aufs Spiel
Wie schon in den vergangenen Jahren hat sich auch 2019 die wichtige Rolle der Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit bestätigt. Doch bereits am 27. September stimmt die Schweiz darüber ab, ob wir auch in Zukunft noch von diesen Vorteilen profitieren können. Die Kündigungsinitiative will die Personenfreizügigkeit beenden und setzt damit auch die anderen sechs Abkommen der Bilateralen I (u. a. in den Bereichen Forschung, Land- und Luftverkehr sowie der Landwirtschaft) aufs Spiel. Mitten in einer Wirtschaftskrise ist es ein besonders gefährlicher Zeitpunkt für ein solches Experiment, das nur schiefgehen kann. Eine Annahme würde unsere Wirtschaft daran hindern, wieder an Fahrt zu gewinnen und damit unseren eigenen Erfolg gefährden.