Was Europapolitik mit Steaks, Käse und Lebensmittelsicherheit am Hut hat

Adam - Team s+v
Adam - Team s+v
13 May 2022 Lesezeit: 4 Minuten
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Käse und Fleischplatte
Handel ist heutzutage nur noch global zu denken. Der Handel mit tierischen Produkten bildet da keine Ausnahme. Knapp 40 Prozent der Schweizer Käseproduktion werden beispielsweise in alle Welt verkauft. Umgekehrt kann aber auch die Schweiz nicht auf Importe verzichten. Wenn zum Beispiel das argentinische Rindssteak plötzlich statt aus der Pampa aus Sursee kommen sollte, ist das einerseits unlautererer Wettbewerb und somit illegal, andererseits könnte die Nachfrage aus der Schweiz heraus gar nicht gedeckt werden. Doch was haben die EU und die Schweizer Europapolitik mit diesem Steak zu tun?

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU ist grundsätzlich im Landwirtschaftsabkommen geregelt. Dieses wurde 1999 abgeschlossen und hat seither den Handel massiv erleichtert. Ein bedeutender Teil davon betrifft tierische Produkte (sogenanntes Veterinärabkommen) – also beispielsweise Käse, Fleisch oder auch Honig. Dank des Abkommens gibt es hier auf internationalen Transporten eine Äquivalenz der schweizerischen und europäischen Rechtsvorschriften. Das heisst konkret: Beide Vertragspartner anerkennen die gegenseitigen Standards als gleichwertig an. Dasselbe gilt auch für weitere wichtige Bereiche wie beispielsweise die Tierseuchenbekämpfung oder den Tierschutz.

Argentinische Steaks aus Frankreich

Doch auch beim Import von Produkten aus nicht EU-Staaten spielt die Zusammenarbeit mit der EU eine tragende Rolle. Die Schweiz hat diesbezüglich das EU-Recht fast vollständig übernommen. Sendungen von nicht-EU-Ländern werden beim erstmaligen Eintreffen im Veterinärraum Schweiz-EU an der gemeinsamen Aussengrenze kontrolliert und können danach innerhalb dieses Raums frei gehandelt werden. In der Schweiz wurden dafür an den Flughäfen Genf und Zürich entsprechende Einrichtungen geschaffen, welche die Waren nach EU-Vorgaben überprüfen. Umgekehrt werden aber auch für die Schweiz bestimmte Sendungen beim erstmaligen Eintreffen in den EU-Mitgliedstaaten kontrolliert. Das argentinische Steak kann somit auch in Frankreich die Kontrolle durchlaufen und danach ohne zusätzliche Bürokratie in die Schweiz importiert werden.

Schnellwarnsysteme und informeller Austausch

Über das Veterinärabkommen ist die Schweiz zudem Teilmitglied des Europäisches Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel («Rapid Alert System for Food and Feed», RASFF). Dieses ist innerhalb der EU zuständig für den Austausch von Informationen über gesundheitsgefährdende Lebens- und Futtermittel. Mithilfe dieser Informationen hat die Schweiz in Notfällen eine deutlich schnellere Reaktionszeit. Falls in einem Fertiggericht beispielsweise verdorbenes Fleisch gefunden wird, liegen der Schweizer RASFF-Kontaktstelle alle notwendigen Informationen (Ausmass, Quelle, Warenflüsse, etc.) vor, um über notwendige Massnahmen an der Grenze und im Inland zu entscheiden.

Bisher ist die Schweizer Teilnahme am RASFF nur im tierischen Bereich geregelt. Dennoch konnte unser Land dank dem Goodwill der EU zusätzlich an verschiedenen EU-Komitees (u.a. Sicherheit in der Lebensmittelkette, Grenzkontrollen und Pflanzenschutzmittel) partizipieren. Aufgrund der aktuell blockierten Europapolitik ist dieser zusätzliche, informelle Zugang in den letzten Jahren jedoch ins Stocken geraten. Eine Erweiterung des Abkommens auf die übrigen Lebensmittel ist technisch zwar schon seit Jahren fertig verhandelt. Im aktuellen politischen Umfeld ist ein kurzfristiger Abschluss aber nicht zu erwarten.

Mehr Kosten, weniger Sicherheit

Ein Wegfall des Landwirtschaftsabkommens würde den Handel mit tierischen Produkten mit der EU erheblich beeinträchtigen. Die Kosten würden nicht nur bei den Unternehmen aufgrund der Wiedereinführung der Handelshemmnisse steigen, sondern auch beim Bund. Ohne die Äquivalenz können für die Schweiz vorgesehenen Sendungen, welche im EU-Raum erstmals kontrolliert wurden, nicht mehr problemlos eingeführt werden. Die Folgen: finanzieller und personeller Mehraufwand beim Bund und argentinische Rindssteaks, die teurer werden. Und falls die Kontrollen an der Grenze und im Inland nicht erhöht würden, wäre auch die Lebensmittelsicherheit massiv beeinträchtigt.

Fällt konsequenterweise auch der Einbezug in das RASFF weg, leidet zudem die Reaktionszeit. Die Schweiz könnte sich zwar wohl weiterhin über Problemfälle informieren, die Ware wäre aber schon längstens im Inland und vorsorgliche Massnahmen an der Grenze nicht mehr möglich. Die Zusammenarbeit mit der EU senkt somit nicht nur die Kosten, sondern erhöht auch die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten.

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Einmal mehr sehen wir: Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Europa ist vielfältiger, als wir uns das manchmal bewusst sind. Grund genug, das Thema genauer unter die Lupe zu nehmen. Deshalb werden wir in einem nächsten stark+vernetzt Podcast mit Lorenz Hirt von der Föderation der Schweizerischen Nahrungsindustrie (fial) sprechen. Er hat uns auch tatkräftig unterstützt bei diesem Blog. Brennt dir selbst noch eine Frage zum Thema internationale Vernetzung und Lebensmittelsicherheit unter den Nägeln? Dann melde dich einfach unter: [email protected]. Und wir schauen, dass Lorenz Hirt deine Frage beantwortet.

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