Das Völkerrecht sichert unsere Souveränität

Souveränität bedingt gleichzeitig ein gewisses Mitspracherecht. Nur so kann die Schweiz ihre Interessen vertreten.
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Justizia Statue

1815 ist es der Schweiz gelungen, am Wiener Kongress die völkerrechtliche Anerkennung als unabhängiger und neutraler Staat zu erreichen – eine Stellung, auf die wir heute noch stolz sind. Wenn rechtsnationale Kreise nun im Namen der Souveränität zum Angriff auf das Völkerrecht blasen, ist das ein Schuss in den eigenen Fuss. Ins gleiche Kapitel gehört die seit Jahren geschürte Angst vor «fremden Richtern». Wie soll die Schweiz für Interessen einstehen, wenn Verträge nicht eingehalten werden und es keine Stelle gibt, wo sie ihr Recht einfordern kann?

Auch die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen hat sich bisher immer bezahlt gemacht: Wo der Kleinstaat allein wenig ausrichten kann, dort können sich die UNO, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Europarat, oder eben die EU durchaus Gehör verschaffen. Politisch wie wirtschaftlich gilt für unser Land deshalb: Stark ist, wer sich gut vernetzt.

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